Auf Grund des § 305 Abs. 5 Satz 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), der durch Artikel 2 Nr. 16 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:
(1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die folgenden, in der Anlage bestimmten Vordrucke eingeführt:
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 1 der Insolvenzordnung,
Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
a) Personalbogen mit Angaben zur Person des Schuldners,
b) Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung,
c) Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung mit Erklärung über bereits bestehende Abtretungen und Verpfändungen nach § 287 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung,
d) Erklärung zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Artikel 107 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung,
e) Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Vermögensverzeichnisses nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Vermögensübersicht),
f) Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung mit Ergänzungsblättern (Vermögensverzeichnis),
g) Verzeichnis der Gläubiger und Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis),
h) Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung.
(2) Den Vordrucken ist ein Hinweisblatt beizufügen, das deren wesentlichen Inhalt kurz erläutert.
Folgende Abweichungen von den in der Anlage bestimmten Vordrucken und dem Hinweisblatt sind zulässig:
Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;
Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Vordrucken, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Vordrucken geboten sind.
Diese Verordnung tritt am 1. März 2002 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Fundstelle: BGBl. I 2002, 704 - 734
Fundstelle: BGBl. I 2002, 735 - 745
Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise vor dem Ausfüllen der Antragsvordrucke sorgfältig durch. Füllen Sie die Vordrucke unter Beachtung der Hinweise vollständig und gewissenhaft aus. Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, kann Ihnen in vielen Fällen die geeignete Person oder Stelle, die das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs bescheinigt hat, behilflich sein. Allgemeine Fragen können Sie aber auch an das zuständige Insolvenzgericht richten.
Die Vordrucke für das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren können Sie mit dem Computer, mit der Schreibmaschine oder handschriftlich – bitte in lesbarer Druckschrift – ausfüllen. Da es sich um amtliche Vordrucke handelt, sind inhaltliche oder gestalterische Änderungen oder Ergänzungen nicht zulässig Sollte der Raum im Vordruck nicht ausreichen, können Sie die Angaben auf einem besonderen Blatt machen. In dem betreffenden Feld des Vordrucks ist dann auf das beigefügte Blatt hinzuweisen.
Die vollständig ausgefüllten Vordrucke sind zunächst ohne Abschriften (Kopien) bei dem zuständigen Insolvenzgericht einzureichen. Wenn das Insolvenzgericht die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens anordnet, werden Sie gesondert aufgefordert, Abschriften des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (Anlage 7, Anlage 7 A und Anlage 7 B) und der Vermögensübersicht (Anlage 4) in der für die Zustellung an die Gläubiger erforderlichen Anzahl nachzureichen. Stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass Sie eine vollständige, inhaltsgleiche Kopie der an das Gericht übersandten Antragsunterlagen bei Ihren Verfahrensunterlagen behalten.
*
[1]
In der Kopfzeile des Hauptblattes tragen Sie bitte nur Ihren Vor- und Nachnamen mit Postanschrift und der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber regelmäßig erreichbar sind, sowie ggf. den Namen Ihres Verfahrensbevollmächtigten ein; die vollständigen Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem Verfahrensbevollmächtigten werden in der Anlage 1 (Personalbogen) erfasst. Bitte setzen Sie Ihren Vor- und Nachnamen auch in die Kopfzeile aller Anlagen zum Eröffnungsantrag ein.
[2]
Das für Ihren Insolvenzantrag zuständige Amtsgericht wird Ihnen in aller Regel von der geeigneten Person oder Stelle, die das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs bescheinigt hat, genannt. Sie können das zuständige Insolvenzgericht aber auch bei jedem Amtsgericht erfragen.
[3]
Mit dem Eröffnungsantrag erklären Sie, dass Sie nach Ihrer Einschätzung zahlungsunfähig sind oder dass Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorsteht. Auf Grund des Eröffnungsantrags kann das Gericht alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um Ihr noch vorhandenes Vermögen zu sichern. Kommt es auf Grund Ihres Eröffnungsantrags zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so wird ein Treuhänder eingesetzt, der Ihr pfändbares Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Nach Abschluss dieser Verteilung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und es schließt sich, falls Sie einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt haben, die so genannte Wohlverhaltensperiode an.
[4]
Der Antrag auf Restschuldbefreiung kann nur in Verbindung mit einem eigenen Eröffnungsantrag gestellt werden. Er ist aber nicht Voraussetzung für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, sodass Sie an dieser Stelle eindeutig erklären müssen, ob Sie einen Restschuldbefreiungsantrag stellen oder nicht. Wenn das Insolvenzverfahren nicht bereits durch einen erfolgreichen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan beendet wird, können Sie die Befreiung von Ihren Verbindlichkeiten nur erlangen, wenn Sie den Restschuldbefreiungsantrag stellen. Andernfalls können die Gläubiger ihre Forderungen, soweit sie nicht im Insolvenzverfahren erfüllt worden sind, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens weiterhin geltend machen. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen , insbesondere also Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sowie Geldstrafen.
[5]
Diejenigen Anlagen , die Sie Ihrem Insolvenzantrag zwingend beifügen müssen, sind bereits angekreuzt. Wenn Sie einen Restschuldbefreiungsantrag gestellt haben, ist zusätzlich die Abtretungserklärung (Anlage 3) beizufügen. Als Anlage 7 A müssen Sie als Besonderen Teil des Schuldenbereinigungsplans entweder einen der beiden Musterpläne oder einen sonstigen Plan beifügen. Wenn Sie neben den in Anlage 7 B enthaltenen Ergänzenden Regelungen weitere Erläuterungen zu dem Schuldenbereinigungsplan machen wollen, können Sie die Anlage 7 C einreichen.
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[6]
Auf Grund Ihrer gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht sind Sie nicht nur verpflichtet, selbst vollständig Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse zu erteilen; Ihnen obliegt es auch, auf Verlangen des Gerichts Dritte von ihrer Pflicht zur Verschwiegenheit zu entbinden. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
[7]
Ihre eigenhändige Unterschrift ist Voraussetzung für einen wirksamen Eröffnungsantrag. Bitte unterschreiben Sie auch die Anlagen zum Eröffnungsantrag, soweit dies in den Vordrucken vorgesehen ist, nämlich die Abtretungserklärung, die Vermögensübersicht, das Vermögensverzeichnis sowie das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis.
[8]
Bitte geben Sie hier Ihre Personalien vollständig an; teilen Sie dem Gericht unverzüglich mit, falls sich Ihr Name, Ihre Anschrift oder sonstige Angaben im Laufe des Verfahrens ändern.
[9]
Bei den Angaben zu Ihrem Familienstand geben Sie bitte ggf. das genaue Datum Ihrer Eheschließung, Scheidung usw. an.
[10]
Wenn Sie anderen Personen Unterhalt (hierunter fällt auch der sogenannte „Naturalunterhalt“ in Form von Unterkunft und Verpflegung) gewähren, geben Sie hier bitte die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen an und teilen Sie mit, ob darunter auch minderjährige Kinder sind; alle weiteren Angaben werden im Ergänzungsblatt 5 J zum Vermögensverzeichnis erfasst.
[11]
Ihren erlernten Beruf sollten Sie so genau wie möglich angeben, ebenso Ihre derzeitige oder letzte berufliche Tätigkeit , soweit diese von Ihrem erlernten Beruf abweicht. Falls Sie früher selbständig tätig waren, müssen Sie Ihre ehemalige selbständige Tätigkeit genau bezeichnen. Sollten Sie im Zeitpunkt der Antragstellung noch selbständig tätig sein, müssen Sie die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens beantragen. Die Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren sind in diesem Fall nicht auszufüllen.
[12]
Wenn Sie einen Verfahrensbevollmächtigten oder eine Verfahrensbevollmächtigte für das Insolvenzverfahren haben, teilen Sie bitte zunächst mit, ob sich diese Vollmacht über das gesamte Verfahren erstreckt oder auf die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens beschränkt ist. Angehörige einer als geeignet anerkannten Stelle, die nicht über eine Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügen, sind als Verfahrensbevollmächtigte nur für das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren zugelassen (§ 305 Abs. 4 InsO). Sie können eine schriftliche Vollmacht, aus der sich der Umfang der Bevollmächtigung ergibt , beifügen. Die Vollmacht kann auch nachgereicht werden.
Einigungsversuchs)**
*
[13]
Neben dem Namen und der Anschrift der geeigneten Person oder Stelle sollte insbesondere bei Schuldnerberatungsstellen der Name der Person angegeben werden, die als Ansprechpartner für das außergerichtliche Verfahren zuständig war.
[14]
In denjenigen Bundesländern, die eine behördliche Anerkennung der geeigneten Stellen eingeführt haben, sind die Einzelheiten der Anerkennung mitzuteilen; im Übrigen ist die Eignung kurz darzulegen.
[15]
Hier ist zunächst das Datum des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans einzusetzen; der außergerichtliche Plan muss der Bescheinigung in Kopie beigefügt werden. Sofern der außergerichtliche Plan – ausnahmsweise – nicht allen Gläubigern übersandt wurde, ist dies zu begründen. Das Ergebnis des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs ist mit dem Zeitpunkt des endgültigen Scheiterns mitzuteilen.
[16]
Die abschließende Bescheinigung ist von der geeigneten Person oder einem Angehörigen der geeigneten Stelle zu unterschreiben . Sofern ein Stempel vorhanden ist, sollte dieser zusätzlich zu der Unterschrift verwendet werden.
Schuldenbereinigungsplans)**
[17]
Die wesentlichen Gründe für das Scheitern des Einigungsversuchs müssen von Ihnen kurz dargelegt werden, wobei die Anlage 2 A im Zusammenwirken mit der geeigneten Person oder Stelle , die das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs bescheinigt, ausgefüllt werden kann.
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[18]
Um die Aussichten für die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens beurteilen zu können, ist es für das Gericht zunächst hilfreich, zusammengefasst zu erfahren, ob und in welchen Punkten sich der gerichtliche von dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan unterscheidet . Wesentliche Unterschiede sollten kurz angeführt werden.
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[19]
Die Abtretungserklärung müssen Sie dem Eröffnungsantrag immer dann beifügen , wenn Sie einen Restschuldbefreiungsantrag gestellt haben. Die Abtretungserklärung müssen Sie eigenhändig unterschreiben . Auf der Grundlage der Abtretungserklärung wird Ihr pfändbares Einkommen nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Dauer der Wohlverhaltensperiode, die im Regelfall sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet, an den Treuhänder abgeführt und von diesem an Ihre Gläubiger verteilt. Bitte lesen Sie die in der Anlage 3 enthaltenen Erläuterungen zur Abtretungserklärung gründlich und prüfen Sie, ob Sie von der Abtretungserklärung erfasste Forderungen in der Vergangenheit abgetreten oder freiwillig verpfändet haben.
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[20]
Die Anlage 3 A müssen Sie nur einreichen, wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig waren . Das Gericht stellt dann in dem Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens fest, dass die Laufzeit der Abtretungserklärung nicht sechs, sondern nur fünf Jahre beträgt. Dass Sie bereits vor 1997 zahlungsunfähig waren, müssen Sie durch Vorlage geeigneter Belege glaubhaft machen .
[21]
Die Vermögensübersicht enthält mit Ihrer Erklärung zur Vermögenslage die gedrängte Zusammenfassung Ihres gesamten Vermögens und Einkommens. Sie dient den Gläubigern, denen das Vermögensverzeichnis nicht zugestellt wird, und dem Gericht dazu, sich einen raschen und im Wesentlichen vollständigen Überblick über Ihre Vermögenssituation zu verschaffen. Regelmäßig müssen Sie die Angaben in der Vermögensübersicht durch weitergehende Angaben in den Ergänzungsblättern 5 A bis 5 K zum Vermögensverzeichnis ergänzen.
[22]
Ihre Angaben zum Vermögen erfassen außer Ihrem Bargeld alle Vermögensgegenstände, die in den Ergänzungsblättern 5 A bis 5 F zum Vermögensverzeichnis aufgeführt sind. Um die Angaben vollständig und richtig zu machen, sollten Sie daher diese Anlagen vor dem Ausfüllen sorgfältig durchgehen . Der Wert der Vermögensgegenstände ist in der Vermögensübersicht jeweils mit dem Gesamtbetrag einer Vermögensgruppe anzugeben. Soweit Vermögensgegenstände mit Sicherungsrechten Dritter belastet sind (z. B. Pfändungen, Sicherungsabtretungen an Ihre Bank, Eigentumsvorbehalte, Grundschulden), ist in der Spalte „Sicherungsrechte Dritter“ der derzeitige, ungefähre Wert der Belastung , der sich regelmäßig aus der Höhe Ihrer restlichen Verbindlichkeit ergibt, anzugeben. Genaue Angaben zu den Sicherungsrechten machen Sie bitte in dem Ergänzungsblatt 5 H zum Vermögensverzeichnis
[23]
Um die Angaben zu Ihren monatlichen Einkünften vollständig machen zu können, gehen Sie bitte zunächst das Ergänzungsblatt 5 G zum Vermögensverzeichnis sorgfältig durch. Geben Sie dann jeweils den Nettogesamtbetrag der Einkünfte an. Soweit die Einkünfte mit Sicherungsrechten Dritter belastet sind (insbesondere Gehaltspfändungen und –abtretungen) ist in der Spalte „Sicherungsrechte“ die ungefähre Höhe der gesicherten Schuld einzusetzen. Bestehen Sicherungsrechte zu Gunsten mehrerer Gläubiger, so sind diese zusammenzurechnen. Genaue Angaben zu den Sicherungsrechten machen Sie bitte in dem Ergänzungsblatt 5 H zum Vermögensverzeichnis .
[24]
Ihre jährlichen Einkünfte umfassen alle sonstigen, regelmäßigen Einkünfte , die im Einzelnen im Ergänzungsblatt 5 G zum Vermögensverzeichnis aufgeführt werden und hier mit ihrem Jahresnettogesamtbetrag anzugeben sind.
[25]
Soweit Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, geben Sie bitte hier an, durch welche Zuwendungen Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten. Soweit Sie Unterstützungsleistungen von dritter Seite (z. B. durch Angehörige oder Freunde) erhalten, sind diese genau zu bezeichnen (Unterkunft, Verpflegung etc.); Bargeldzuwendungen sind mit ihrer monatlichen Durchschnittshöhe anzugeben.
[26]
Ihre regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen , insbesondere die von Ihnen tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen und Mietzahlungen, werden im Ergänzungsblatt 5 J zum Vermögensverzeichnis erfasst und hier zusammengefasst.
[27]
Die Erklärung zur Vermögenslosigkeit können Sie nur abgeben, wenn Sie im Vermögensverzeichnis und in den Ergänzungsblättern keine Angaben zu machen haben, weil Sie weder über Vermögen noch über regelmäßge Einkünfte (hierunter fällt auch der Bezug von Sozialhilfe) verfügen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt ausschließlich durch die unter erläuterten Leistungen bestreiten.
[28]
Soweit Sie in dem Ergänzungsblatt 5 K zum Vermögensverzeichnis Angaben zu Schenkungen und Veräußerungen zu machen haben, sind diese hier mit ihrem Gesamtwert anzugeben.
[29]
Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 InsO müssen Sie Ihren Angaben in der Vermögensübersicht, im Vermögensverzeichnis und im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis die Erklärung beifügen, dass die darin enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben versichern Sie mit Ihrer Unterschrift . Bitte prüfen Sie daher jeweils besonders sorgfältig, ob Sie die Fragen zutreffend und umfassend beantwortet haben . Wenn Sie bewusst oder aus Nachlässigkeit falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, kann Ihnen auf Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung versagt werden. Wer bewusst falsche oder unvollständige Angaben macht, um einen Vermögensvorteil (z. B. die Restschuldbefreiung) zu erlangen, macht sich wegen Betruges strafbar .
[30]
Das Verzeichnis Ihres Vermögens und Einkommens besteht aus den Angaben, die Sie in der Vermögensübersicht gemacht haben, und aus den weitergehenden Angaben in den Ergänzungsblättern zum Vermögensverzeichnis , soweit Sie hierauf in der Vermögensübersicht Bezug genommen haben. Ergänzungsblätter, in denen Sie keine Angaben zu machen haben , weil Sie die entsprechenden Fragen in der Vermögensübersicht mit „Nein“ beantwortet haben, brauchen Sie nicht beizufügen .
Darlehensforderungen)**
[31]
Bitte geben Sie zunächst den genauen Namen des Kreditinstituts (Bank, Sparkasse usw.) an, bei dem Sie das jeweilige Konto unterhalten, sodann die genaue Kontonummer und zu Nr. 1.2 bis 1.6 zusätzlich die Art des Kontos . Bei Termin-, Tagegeld- oder Festgeldkonten sowie bei Sparkonten und Ratensparverträgen ist zusätzlich der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit der Einlagen anzugeben. In die Spalte „Stichtag“ tragen Sie bitte den Zeitpunkt ein, zu dem Sie den Kontostand ermittelt haben. Dabei sollte die Angabe zeitnah zum Insolvenzantrag erfolgen, also zum Zeitpunkt der Antragstellung möglichst nicht älter als drei Wochen sein. Bei Konten, die im Soll geführt werden , ist dies in der Spalte „Guthaben“ durch ein vorangestelltes, deutlich sichtbares Minuszeichen kenntlich zu machen. Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken sind in dem Ergänzungsblatt 5 E anzugeben. Zinseinkünfte tragen Sie bitte in dem Ergänzungsblatt 5 F ein.
[32]
Bitte geben Sie hier an, falls Sie Wertpapiere besitzen, falls Ihnen offene Scheck- oder Wechselforderungen zustehen oder falls Sie sonstige – auch private – Darlehensforderungen gegen Dritte geltend machen können. Soweit bei Wertpapieren vorhanden, sollte die WKN (Wertpapier-Kennnummer, auch WPKN) angegeben werden. Aktien sind als Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in dem Ergänzungsblatt 5 E aufzuführen. Sofern Sie ein Depot unterhalten, geben Sie bitte die Depot-Nr. und den Namen der Bank oder Einrichtung an, die das Depot führt.
[33]
Anzugeben sind alle Wertgegenstände, die sich dauerhaft in Ihrem Besitz befinden ; auf die Eigentumsverhältnisse ist ggf. im Ergänzungsblatt 5 H zum Vermögensverzeichnis einzugehen. Bitte geben Sie, soweit Sie wertvollen Hausrat besitzen, insbesondere also bei höherwertigen Stereoanlagen, Computern, Fernsehgeräten und anderen Geräten der Unterhaltungselektronik, das ungefähre Alter der Geräte sowie deren Neupreis an; der von Ihnen geschätzte Zeitwert ist in der Spalte „Wert“ einzusetzen. Gleiches gilt für wertvolle Kleidungsstücke (insbesondere echte Pelze), Sportgeräte (z. B. Rennräder oder Sportboote) und alle übrigen Wertgegenstände in Ihrem Besitz.
[34]
Anzugeben sind alle Kraftfahrzeuge, die sich dauerhaft in Ihrem Besitz befinden. Ggf. ist auf den gesonderten Aufbewahrungsort des Kraftfahrzeugbriefs hinzuweisen; auf die Eigentumsverhältnisse ist ggf. im Ergänzungsblatt 5 H zum Vermögensverzeichnis einzugehen.
[35]
Sofern Sie die aufgeführten Gegenstände zur Fortsetzung Ihrer Erwerbstätigkeit benötigen, können Sie dies hier angeben und kurz begründen.
[36]
Soweit Sie private Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherungen abgeschlossen haben, besteht, auch wenn die Versicherungsleistungen noch nicht fällig sind, für den Fall der Auflösung des Versicherungsvertrags regelmäßig ein Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufwertes . Bitte ermitteln Sie daher bei solchen Versicherungen möglichst den derzeitigen Rückkaufwert. Die Versicherungsbeiträge hinsichtlich dieser Versicherungen müssen Sie als regelmäßige Zahlungsverpflichtung im Ergänzungsblatt 5 J angeben. Im Übrigen können Forderungen aus Versicherungsverträgen etwa bestehen wegen Beitragsrückerstattungen oder wegen Erstattungsansprüchen aus der Haftpflicht-, Hausrat- oder privaten Krankenversicherung .
[37]
Wenn Sie noch Ansprüche gegen Ihren derzeitigen oder einen früheren Arbeitgeber haben, die nicht als laufende Einkünfte im Ergänzungsblatt 5 G zum Vermögensverzeichnis anzugeben sind, geben Sie hier bitte die vollständige Anschrift des Arbeitgebers sowie die Art und die Höhe der geschuldeten Leistungen an.
[38]
Geben Sie bitte nicht nur bereits durch Bescheid festgestellte Steuererstattungsansprüche an, sondern teilen Sie auch mit, wenn Sie auf Grund einer abgegebenen Steuererklärung mit einer Steuererstattung rechnen .
[39]
Hier sind alle sonstigen Zahlungsansprüche anzugeben, die nicht - wie etwa Ihre Rückzahlungsansprüche aus einem privaten Darlehen (Ergänzungsblatt 5 A zum Vermögensverzeichnis) bereits in einer anderen Rubrik erfasst werden. Hierunter fällt z. B. auch der Anspruch auf Rückzahlung einer von Ihnen geleisteten Mietkaution . Ggf. können Sie hier auch Angaben zur Einbringlichkeit des Zahlungsanspruchs machen, wenn etwa der Zahlungsanspruch von dem Gegner bestritten wird oder wenn sich der Schuldner der Forderung im Vermögensverfall befindet.
[40]
Soweit Ihnen nach einem Erbfall möglicherweise Rechte als Erbe bzw. Miterbe oder Pflichtteilsansprüche zustehen, teilen Sie bitte die Art und den ungefähren Wert Ihres Anspruchs auch dann mit, wenn die Rechtsnachfolge noch ungeklärt ist.
[41]
Geben Sie bitte zunächst die Lage des Grundbesitzes sowie die Nutzungsart (selbst bewohnt, vermietet, verpachtet, gewerblich genutzt, leer stehend usw.) an. Teilen Sie dann die genaue Grundbuchbezeichnung mit oder fügen Sie einen vollständigen, inhaltlich aktuellen Grundbuchauszug bei. In der Spalte „Eigentumsanteil“ tragen Sie bitte „1/1“ ein, wenn Ihnen der Grundbesitz allein gehört; bei mehreren Eigentümern ist der entsprechende Bruchteil anzugeben (1/2, 1/4, 1/9 usw.). Bei Eigentumswohnungen ist nur der Eigentumsanteil an dem Sondereigentum anzugeben. Den Verkehrswert können Sie – etwa unter Zugrundelegung des von Ihnen gezahlten Kaufpreises – schätzen .
[42]
Die Belastungen des Grundvermögens (Grundschulden, Hypotheken usw.) ergeben sich entweder aus dem von Ihnen beigefügten Grundbuchauszug oder sie sind aus einem inhaltlich aktuellen Grundbuchauszug in die Rubrik zu übernehmen. Auch wenn Sie einen Grundbuchauszug beigefügt haben, müssen Sie den derzeitigen Wert jeder Belastung , das ist die Höhe, in der die zugrunde liegende Darlehensforderung einschließlich Zinsen und Kosten noch besteht, in der dafür vorgesehenen Spalte eintragen.
[43]
Falls die Zwangsversteigerung des Grundvermögens betrieben wird oder falls Zwangsverwaltung angeordnet wurde, sind hier das zuständige Amtsgericht und das Geschäftszeichen anzugeben.
[44]
Soweit Sie Aktien oder sonstige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften besitzen, geben Sie bitte neben der Beteiligungsform (Aktie usw.) Namen und Anschrift der Gesellschaft und – soweit vorhanden – die WKN (Wertpapier-Kennnummer, auch WPKN) sowie ggf. die Depot-Nr. und den Namen der Depotbank an. Registergericht und HRB-Nr. sind etwa bei GmbH-Beteiligungen anzugeben.
[45]
Wenn Sie Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), einer Partnerschaftsgesellschaft, einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bzw. Komplementär oder Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (KG) sind, sind hier die erforderlichen Angaben – auch zum Wert des Gesellschaftsanteils – zu machen.
[46]
Falls Sie an einer Kapital- oder einer Personengesellschaft als sogenannter stiller Gesellschafter beteiligt sind, müssen Sie dies hier angeben.
[47]
Eine Beteiligung an einer Genossenschaft liegt auch vor, wenn Sie bei einer Genossenschaftsbank (Volksbank, Raiffeisenbank, Sparda-Bank usw.) ein Konto besitzen und zu diesem Zweck einen Geschäftsanteil erworben haben.
[48]
Wenn Sie Inhaber von Urheber- oder Leistungsschutzrechten oder Inhaber von Patenten, Mustern oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten sind, geben Sie die Einzelheiten hier bitte so genau wie möglich an.
[49]
Bitte geben Sie hier Ihr sonstiges Vermögen an, soweit dies nicht bereits in einer anderen Rubrik erfragt worden ist.
[50]
Bitte bezeichnen Sie, wenn Sie derzeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, zunächst Ihre genaue Tätigkeit . Soweit sich Ihr Tätigkeitsbereich in den vergangenen zwei Jahren wesentlich geändert hat, weisen Sie darauf bitte hin. Geben Sie sodann Namen und Anschrift Ihres Arbeitgebers an und teilen Sie – soweit vorhanden – auch die Personal-Nr. mit, unter der Sie bei Ihrem Arbeitgeber geführt werden. Um Ihre Angaben zu belegen, können Sie die Verdienstbescheinigungen der letzten zwei Monate beifügen.
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[51]
Wenn Sie Altersrente, Ruhestandsbezüge oder sonstige rentenähnliche Leistungen erhalten, tragen Sie diese bitte hier mit ihrem Auszahlungsbetrag (also abzüglich Steuern, Sozialabgaben und ggf. einbehaltener Pfändungs- bzw. Abtretungsbeträge) ein. Werden Beträge auf Grund von Pfändungen oder Lohnabtretungen einbehalten, so tragen Sie den Abzweigungsbetrag bitte ebenfalls ein. Nähere Angaben zu Pfändungen und Abtretungen machen Sie in diesem Fall bitte im Ergänzungsblatt 5 H . Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Hinterbliebenen- und Unfallrenten tragen Sie bitte weiter unten in der Rubrik Leistungen aus öffentlichen Kassen ein.
[52]
Soweit Sie laufende Unterhaltszahlungen (Barunterhalt) erhalten, sind Name und Anschrift der unterhaltspflichtigen Person(en) sowie die Höhe des regelmäßig gezahlten Unterhalts anzugeben. Werden Beträge auf Grund von Pfändungen oder Lohnabtretungen einbehalten, so tragen Sie den Abzweigungsbetrag bitte ebenfalls ein.
[53]
Hier sind Ihre regelmäßigen Leistungen aus öffentlichen Kassen anzugeben, also insbesondere Arbeitslosengeld sowie alle Sozialleistungen und alle Renten mit Ausnahme der Altersrente , die als Leistung der Rentenversicherung zu erfassen ist. Werden Beträge auf Grund von Pfändungen oder Lohnabtretungen einbehalten, so tragen Sie den Abzweigungsbetrag bitte ebenfalls ein.
[54]
Wenn Sie einen Gegenstand, ein Grundstück oder eine Wohnung verpachten oder vermieten (auch Untermiete), geben Sie hier bitte zunächst das Miet- oder Pachtobjekt sowie Namen und Anschrift der Mieter oder Pächter an. Ihre Einkünfte geben Sie bitte mit dem monatlichen oder jährlichen Gesamtbetrag (Bruttomiete einschließlich aller Vorauszahlungen auf Nebenkosten etc.) an.
[55]
Wenn Sie Zinseinkünfte haben, geben Sie den ungefähren Jahresbetrag dieser Einkünfte hier an. Daneben ist hier Raum für weitere laufenden Einkünfte , die nicht in einer anderen Rubrik erfasst sind.
[56]
Wenn Sie Gegenstände (z. B. Ihren PKW) unter Eigentumsvorbehalt erworben oder zur Sicherung übereignet haben, geben Sie dies bitte hier an. Teilen Sie auch mit, wie hoch die gesicherte Restschuld derzeit noch ist. Nähere Angaben zum Wert des Sicherungsgegenstands machen Sie bitte im Ergänzungsblatt 5 B .
[57]
Gleiches gilt, wenn Sie (etwa zur Sicherung eines Bankkredits) Ihren Lohn oder sonstige Forderungen abgetreten haben. Geben Sie hier bitte zusätzlich an, ob die Abtretung bei Ihrem Arbeitgeber offen gelegt ist, und ob der pfändbare Teil der Einkünfte abgeführt wird. Die Höhe des Abzweigungsbetrags ergibt sich aus Ihren Angaben im Ergänzungsblatt 5 G .
[58]
Soweit Sie Gegenstände oder Forderungen freiwillig verpfändet haben (z. B. in einem Pfandleihhaus ), geben Sie dies bitte hier an. Teilen Sie auch mit, wie hoch die gesicherte Restschuld ist. Nähere Angaben zum Wert des Sicherungsgegenstands machen Sie bitte im Ergänzungsblatt 5 B .
[59]
Wenn Gegenstände im Wege der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden oder wenn Ihr Lohn oder sonstige Forderungen durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts gepfändet wurde, ist dies im Einzelnen hier anzugeben. Die DR-Nr. (das ist das Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers) ergibt sich aus dem Pfändungsprotokoll, Name und Aktenzeichen des Vollstreckungsgerichts befindet sich auf der Ihnen zugestellten Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
[60]
Wenn Sie dritten Personen tatsächlich regelmäßigen Unterhalt leisten , geben Sie hier bitte die Personalien der Unterhaltsempfänger, das Familienverhältnis sowie Art und Höhe der regelmäßigen Unterhaltsleistung an. Soweit die Empfänger eigene Einnahmen haben, ist die Höhe dieser Einnahmen – soweit bekannt – mitzuteilen.
[61]
Ihre Wohnkosten ergeben sich regelmäßig aus Ihrem Mietvertrag . Anzugeben sind die darin ausgewiesene Kaltmiete und die Mietnebenkosten. Wenn die Nebenkosten nicht gesondert ausgewiesen werden, ist in der Rubrik „Kaltmiete“ die Gesamtmiete und in der Rubrik „Nebenkosten“ ein Strich einzutragen. Soweit neben Ihnen weitere Personen Teile der Miete zahlen, ist neben Ihrer Mietzahlung der Anteil Ihrer Mitbewohner anzugeben. Eine von Ihnen geleistete Mietkaution ist als sonstiger Zahlungsanspruch weiter oben zu erfassen.
[62]
Weitere regelmäßige Zahlungsverpflichtungen sind nur aufzuführen, soweit es sich nicht um unwesentliche Ausgaben im Rahmen der normalen Lebensführung handelt. Anzugeben sind etwa Verpflichtungen aus Kredit-, Abzahlungskauf- oder Leasingverträgen sowie Lebensversicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Mehraufwendungen bei Vorliegen einer Behinderung, regelmäßige Pflege- und Krankheitsaufwendungen usw.).
[63]
Wenn Sie in den vergangenen vier Jahren Geld- oder Sachgeschenke von nicht geringem Wert gemacht haben, die nach Ihren Lebensverhältnissen nicht als übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstags-, Weihnachtsgeschenke usw.) anzusehen sind, müssen Sie hier den Empfänger sowie Gegenstand und Wert der Geschenke angeben.
[64]
Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre Gegenstände oder Forderungen an eine der im Antragsvordruck im Einzelnen aufgeführten nahe stehenden Personen veräußert haben, müssen Sie ebenfalls den Empfänger, den veräußerten Gegenstand und den Wert dieses Gegenstandes bzw. der von Ihnen erhaltenen Gegenleistung mitteilen.
[65]
In dem Gläubiger- und Forderungsverzeichnis müssen Sie alle Ihre Gläubiger mit allen gegen Sie gerichteten Forderungen aufführen. Dabei genügt hier die Kurzbezeichnung des Gläubigers ; die vollständigen Angaben zu den Gläubigern müssen Sie im Allgemeinen Teil des Gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erfassen. Achten Sie bitte darauf, dass die lfd. Nr. des Gläubigers im Schuldenbereinigungsplan und im Gläubigerverzeichnis jeweils übereinstimmt.
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* *
* * lfd. Nr.
* Name des Gläubigers
* Hauptforderung
* Zinsen
* Kosten
* Forderungsgrund
* Summe aller Forderungen
* * Höhe
* bis zum
* * 1
* Mustermann
* 12 600,00
* 504,00
* 18.1.02
* 366,00
* Vertrag vom ...
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* *
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* 6 000,00
*
*
*
* Schadensersatz wegen ...
* 19 470,00
* * 2
* Musterfrau GmbH
* 3 000,00
* 66,00
* 18.1.02
* 15.,00
* Warenlieferung vom ...
* 3 081,00
*
*
Allgemeiner Teil)**
*
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[66]
Sie müssen in der Kopfzeile des Schuldenbereinigungsplans Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift einsetzen, weil der angenommene Schuldenbereinigungsplan wie ein gerichtlicher Vergleich einen Vollstreckungstitel darstellt, in dem die Beteiligten vollständig erfasst sein müssen.
[67]
Als Datum des Schuldenbereinigungsplans setzen Sie bitte zunächst das Datum des Insolvenzantrags ein. Wenn Sie im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens einen geänderten Schuldenbereinigungsplan einreichen, ist hier jeweils das Datum der aktuellen Fassung einzusetzen.
[68]
In der inhaltlichen Gestaltung des Schuldenbereinigungsplans sind Sie weitgehend frei. Das Gesetz bestimmt lediglich, dass der Plan Regelungen über die Sicherheiten der Gläubiger enthalten muss. Deshalb sind neben dem Allgemeinen Teil stets auch die ergänzenden Regelungen (Anlage 7 B) einzureichen. Ob Sie für Ihr Angebot an die Gläubiger daneben den Musterplan mit Einmalzahlung oder festen Raten , den Musterplan mit flexiblen Raten oder einen von diesen Vorgaben abweichenden sonstigen Plan verwenden, ist Ihnen freigestellt. Für Gestaltung und Inhalt eines sonstigen Plans bestehen keine zwingenden Vorgaben . Sie sollten aber stets darauf achten, dass sich aus dem Plan genau ergibt, wem Sie welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt anbieten. Der Plan sollte präzise, verständlich und nachvollziehbar sein, damit Ihre Gläubiger und das Gericht zweifelsfrei erkennen können, welche Rechte und Pflichten durch den Plan begründet werden . Bitte beachten Sie auch, dass Ihren Gläubigern außer dem Plan nur die Vermögensübersicht zugestellt wird, sodass sich alle wesentlichen Informationen zu Ihren Verbindlichkeiten auch aus dem Plan ergeben sollten.
[69]
Jeder Ihnen bekannte Gläubiger ist mit seiner vollständigen, zustellungsfähigen Anschrift und, soweit – etwa bei Gesellschaften (GmbH, KG usw.) oder bei Minderjährigen – geboten, unter Angabe des gesetzlichen Vertreters anzugeben. Die Angabe von Postfachanschriften ist nicht zulässig . Soweit Ihnen ein Verfahrensbevollmächtigter des Gläubigers bekannt ist, können Sie diesen gleichfalls hier angeben. Die Gläubiger sind fortlaufend zu nummerieren. Aus Gründen der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, die Gläubiger in alphabetischer Reihenfolge zu sortieren. Zu jedem Gläubiger ist die Gesamthöhe seiner Forderungen sowie deren prozentualer Anteil an der Gesamtverschuldung mitzuteilen.
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Besonderer Teil - Musterplan mit Einmalzahlung oder festen Raten)**
[70]
Den Musterplan mit Einmalzahlung bzw. festen Raten können Sie verwenden, wenn Sie Ihren Gläubigern eine einmalige oder mehrere regelmäßige (meist monatliche) Zahlungen anbieten. Bitte geben Sie in der dem eigentlichen Zahlungsplan vorangestellten Rubrik zunächst Ihre Gesamtverschuldung (die Summe aller Forderungen Ihrer Gläubiger aus dem Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ), den Gesamtregulierungsbetrag (die Summe aller im Plan angebotenen Zahlungen) sowie die sich hieraus ergebende Gesamtregulierungsquote an. Bei Ratenzahlungen geben Sie bitte auch an, wie hoch die monatliche Gesamtrate (die Summe Ihrer monatlichen Zahlungen) ist.
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Besonderer Teil - Musterplan mit flexiblen Raten)**
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Der Musterplan mit flexiblen Raten ist für die Fälle gedacht, in denen Sie Ihren Gläubigern keine festen Raten anbieten können oder wollen. Die Grundlage für die Berechnung der flexiblen Raten bildet dabei der pfändbare Teil Ihres Einkommens . Sie können Ihren Gläubigern zusätzlich zu dem pfändbaren Einkommensteil auch einen Teil Ihres unpfändbaren Einkommens anbieten oder bestimmen, dass Ihnen nach einer gewissen Laufzeit des Plans ein Teil des pfändbaren Einkommens verbleiben soll. Soweit der von Ihnen angebotene Zahlbetrag nicht dem jeweils pfändbaren Teil Ihres Einkommens entsprechen soll, müssen Sie dies in einer Ergänzenden Regelung (Anlage 7 B) eindeutig bestimmen.
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Besonderer Teil – Ergänzende Regelungen)**
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Soweit Forderungen der Gläubiger gesichert sind (z. B. durch eine Lohnabtretung, eine Sicherungsübereignung, ein Pfandrecht, eine Bürgschaft oder Mithaftung Dritter), müssen Sie hier regeln, inwieweit diese Sicherungsrechte von dem Plan berührt werden . Sie können hier z. B. bestimmen, dass während der Laufzeit alle Pfändungsmaßnahmen und Abtretungen ruhen und nach vollständiger Erfüllung des Plans wegfallen . Auch können Sie regeln, ob und in welchem Umfang die Mithaftung anderer Personen (z. B. Bürgen) entfallen soll.
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Erläuterungen zur vorgeschlagenen Schuldenbereinigung)**
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Die Erläuterungen zur vorgeschlagenen Schuldenbereinigung sind kein notwendiger Bestandteil des Schuldenbereinigungsplans . Sie dienen dazu, einzelne Regelungen des Schuldenbereinigungsplans für die Gläubiger verständlich zu machen. So kann es sich beispielsweise empfehlen, die quotenmäßige Besserstellung eines Gläubigers zu erklären, um Einwendungen der schlechter gestellten Gläubiger entgegenzuwirken.
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