Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung (VersTierAufzKennzV)

Ausfertigungsdatum
1988-05-20
Fundstelle
BGBl I: 1988, 639
Geändert durch
Art. 21 G v. 13.4.2006 I 855

Eingangsformel

Auf Grund des § 11a Abs. 3 in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1986 (BGBl. I S. 1319) wird nach Anhörung der Tierschutzkommission mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

§ 1 Art und Umfang der Aufzeichnung

(1) Für die Aufzeichnungen nach § 11a Abs. 1 des Tierschutzgesetzes ist in den Betriebs- oder Geschäftsräumen ein Kontrollbuch zu führen. In dieses ist jede Bestandsveränderung unverzüglich nach folgendem Muster dauerhaft einzutragen:

    • Lfd. Nr.

    • Herkunft

    • Verbleib

  • *

    • Eingangstag

    • Bezeichnung der geborenen, vom Muttertier abgesetzten oder erworbenen Wirbeltiere nach Art und Zahl sowie Angabe der besonderen Merkmale oder einer vorgeschriebenen Kennzeichnung

    • Name und genaue Anschrift des Veräußerers, Angabe der sonstigen Bezugsquelle oder Angabe, ob aus eigener Zucht stammend

    • Abgangstag

    • Name und genaue Anschrift des Erwerbers oder Art des sonstigen Abgangs

(2) Affen, Hunde und Katzen sind einzeln aufzuführen.

(3) Die §§ 239 und 261 des Handelsgesetzbuchs gelten sinngemäß.

§ 2 Kennzeichnung von Hunden und Katzen

Die Kennzeichnung von Hunden und Katzen nach § 11a Abs. 2 des Tierschutzgesetzes ist durch Tätowierung vorzunehmen. Das Kennzeichen besteht, von links nach rechts gelesen, aus den Buchstaben des amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichens des Kreises, in dem oder der kreisfreien Stadt, in der die Kennzeichnung vorgenommen werden muß, sowie einer Nummernkombination, die sich aus der Betriebsnummer, dem Kennzeichnungsjahr und der laufenden Tiernummer zusammensetzt. Die Betriebsnummer wird von der zuständigen Behörde zugeteilt. Die Buchstaben sind im linken, die Nummernkombination im rechten Ohr anzubringen. Ist eine Ohrtätowierung nicht möglich, muß die Tätowierung auf der linken Innenschenkelseite erfolgen. Die zuständige Behörde kann in bestimmten Fällen gestatten, daß eine andere geeignete Kennzeichnung verwendet wird. Werden bereits ausreichend gekennzeichnete Tiere in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht, so genügt diese Kennzeichnung. Die zuständige Behörde kann verlangen, daß die Tiere unter ihrer Aufsicht gekennzeichnet werden.

§ 3 (weggefallen)

-

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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