Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIGGebV)

Ausfertigungsdatum
2008-04-24
Fundstelle
BGBl I: 2008, 762

Eingangsformel

Auf Grund des § 6 Abs. 3 Satz 1 des Verbraucherinformationsgesetzes vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2558) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Gebühren und Auslagen

Behörden des Bundes erheben Gebühren für Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis. Zusätzlich zu den Gebühren erheben die Behörden des Bundes Auslagen nach § 10 des Verwaltungskostengesetzes.

§ 2 Befreiung und Ermäßigung

Für Amtshandlungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Verbraucherinformationsgesetzes kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses die Gebühr um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden. Aus den genannten Gründen kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.

Anlage (zu § 1 Satz 1) Gebührenverzeichnis

( Fundstelle: BGBl. I 2008, 763 )

    • Nr.

    • Gebührentatbestand

    • Gebührenbetrag in Euro

    • 1

    • Auskünfte

    *

    • 1.1

    • Erteilung einfacher – auch schriftlicher – Auskünfte mit Herausgabe von bis zu 3 Abschriften

    • 5 bis 25

    • 1.2

    • Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften. Bei Entstehen eines außergewöhnlichen Verwaltungsaufwandes kann die Gebühr ausnahmsweise bis zum doppelten Höchstsatz erhöht werden.

    • 30 bis 250

    • 2

    • Herausgabe

    *

    • 2.1

    • Herausgabe von Abschriften (soweit nicht von Nr. 1.2 erfasst)

    • 15 bis 125

    • 2.2

    • Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht. Bei Entstehen eines außergewöhnlichen Verwaltungsaufwandes kann die Gebühr ausnahmsweise bis zum doppelten Höchstsatz erhöht werden.

    • 30 bis 250

    • 3

    • Einsichtnahme bei der Behörde einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften. Bei Entstehen eines außergewöhnlichen Verwaltungsaufwandes kann die Gebühr ausnahmsweise bis zum doppelten Höchstsatz erhöht werden.

    • 5 bis 250

    • 4

    • Veröffentlichungen über das Internet nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes

    • gebührenfrei

    • 5

    • Widerspruch

    *

    • 5.1

    • vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung der Erteilung einer Auskunft, der Herausgabe von Abschriften oder der Einsichtnahme

    • bis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr, jedoch mindestens 25 Euro

    • 5.2

    • Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Ablehnung der Erteilung einer Auskunft, der Herausgabe von Abschriften oder der Einsichtnahme nach Beginn, jedoch vor Beendigung seiner sachlichen Bearbeitung

    • bis zur Höhe von 75 Prozent der Gebühr für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung der Erteilung einer Auskunft, der Herausgabe von Abschriften oder der Einsichtnahme, jedoch mindestens 15 Euro

    • 5.3

    • vollständige oder teilweise Zurückweisung oder Rücknahme eines gegen die Festsetzung einer Gebühr gerichteten Widerspruchs

    • bis zur Höhe von 10 Prozent des streitigen Betrages, jedoch mindestens 15 Euro, wenn nicht der streitige Betrag geringer ist

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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