Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVGÄndG)

Ausfertigungsdatum
1970-12-22
Fundstelle
BGBl I: 1970, 1846
Geändert durch
Art. 21 G v. 25.7.1991 I 1606

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1 bis 3

Art 4 - Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 1

§ 14 Abs. 2 und § 15 Satz 4 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung gelten nur für Versicherungsfälle, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eintreten. Im übrigen gilt dieses Gesetz auch für Versicherungsfälle vor seinem Inkrafttreten.

§ 2

(1) Entsteht auf Grund dieses Gesetzes ein Anspruch auf Rente oder wird durch dieses Gesetz ein Anspruch auf eine höhere Rente begründet oder die Zahlung einer Rente zugelassen, so ist auf Antrag die Rente festzustellen oder neu festzustellen; eine Feststellung oder Neufeststellung von Amts wegen ist nicht ausgeschlossen.

(2) Die Rente oder höhere Rente ist in den Fällen der §§ 8 und 10 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung nach dem Stand vom 31. Dezember 1989 frühestens vom Ersten des Monats an, der auf die Beitragsnachentrichtung folgt, im übrigen frühestens vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an zu zahlen.

§ 3

Soweit in anderen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen und Bezeichnungen dieses Gesetzes.

§ 4

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

§ 5

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft: ...

c) alle sonstigen diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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