Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (WZG§4EUROCONTROLBek)

Ausfertigungsdatum
1971-05-05
Fundstelle
BGBl I: 1971, 670
Geändert durch
Bek. v. 4.2.1975 I 474

(XXXX)

(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1, 29), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 805), wird bekanntgemacht, daß

  1. die Bezeichnungen und das Kennzeichen der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Anlage 1),

  2. das Kennzeichen des Internationalen Ausstellungsbüros (Anlage 2),

  3. das Kennzeichen der Organisation der Erdöl ausführenden Staaten (Anlage 3) und

  4. die Bezeichnungen und Kennzeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Anlage 4)

von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. September 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1736).*

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage 1 Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt

Bezeichnungen

  • "EUROPÄISCHE ORGANISATION ZUR SICHERUNG DER LUFTFAHRT"

    (EUROCONTROL)

  • "EUROPEAN ORGANISATION FOR THE SAFETY OF AIR NAVIGATION"

    (EUROCONTROL)

  • ORGANISATION EUROPEENNE POUR LA SECURITE DE LA NAVIGATION

    AERIENNE"

    (EUROCONTROL)

  • "EUROPESE ORGANISATIE VOOR DE VEILIGHEID VAN DE LUCHTVAART"

    (EUROCONTROL)

Abkürzung

  • EUROCONTROL

Kennzeichen (Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1971, 671)

Anlage 2 Kennzeichen des Internationalen Ausstellungsbüros

(Fundstelle: BGBl. I 1971, 672) (Inhalt: nicht darstellbares Kennzeichen)

Anlage 3 Kennzeichen der Organisation der Erdöl ausführenden Staaten

(Fundstelle: BGBl. I 1971, 672) (Inhalt: nicht darstellbares Kennzeichen)

Anlage 4 Bezeichnungen und Kennzeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum

(Fundstelle: BGBl. I 1971, 673, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) (Inhalt: nicht darstellbares Kennzeichen)

Anlage 5

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Anlage 6

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Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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