Auf Grund des § 6a Absatz 2 des Gebrauchsmustergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), der durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) eingefügt worden ist, des § 35 Absatz 3 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) und des § 15 Absatz 2 des Geschmacksmustergesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) wird bekannt gemacht:
Der zeitweilige Schutz von Mustern und Marken wird für die folgenden Ausstellungen gewährt:
„LE GOURMET – DER TREFFPUNKT FÜR GENIESSER“ vom 3. bis 5. September 2010 in Leipzig
„hanseboot 2010 – 51. Internationale Bootsausstellung Hamburg“ vom 30. Oktober bis 7. November 2010 in Hamburg
„Internationale Mineralien- und Fossilienbörse“ vom 12. bis 14. November 2010 in Stuttgart
„GET Nord – Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima” vom 17. bis 19. November 2010 in Hamburg
(1) Die in der Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen vom 12. März 2010 (BGBl. I S. 273) bezeichnete Veranstaltung
(2) wird nunmehr unter dem Titel
stattfinden.
Bundesministerium der Justiz
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Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
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