Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes (ZGÄndG 14)

Ausfertigungsdatum
1973-08-03
Fundstelle
BGBl I: 1973, 933
Geändert durch
Art. 2 Abs. 2 G v. 12.9.1980 I 1695

Art 1

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Art 2

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Art 3 Steuerfreiheit zur Erleichterung des Warenverkehrs und zur Vereinfachung der Verwaltung

Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zur Erleichterung des Warenverkehrs über die Grenzen und zur Vereinfachung der Verwaltung ganz oder teilweise Freiheit von der Einfuhrumsatzsteuer und von anderen Verbrauchsteuern anzuordnen

  1. für eingeführte Waren, die nicht oder nicht mehr am Güterumsatz und an der Preisbildung teilnehmen,

  2. für eingeführte Waren in kleinen Mengen oder von geringem Wert,

  3. für Waren, die das Zollgebiet oder das Erhebungsgebiet der Verbrauchsteuern nur vorübergehend verlassen hatten,

  4. für eingeführte Waren, die im Zollgebiet oder im Erhebungsgebiet der Verbrauchsteuern nur vorübergehend verwendet und danach unter zollamtlicher Überwachung wieder ausgeführt, vernichtet, vergällt oder genußunbrauchbar gemacht werden,

  5. für eingeführte Waren, für die nach zwischenstaatlichem Brauch keine Einfuhrumsatzsteuer und andere Verbrauchsteuern erhoben werden,

  6. für Waren, die an Bord von Verkehrsmitteln als Mundvorrat, als Brenn-, Treib- oder Schmierstoffe, als technische Öle oder als Betriebsmittel ein- oder ausgeführt werden,

soweit dadurch schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzt werden und keine unangemessenen Steuervorteile entstehen. Er hat dabei Rechtsakte des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu berücksichtigen.

Art 4

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Art 5

Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Art 6

Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des seiner Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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