Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Endgültige Verwaltungsabgabe) (AuslWBGDV 13)

Ausfertigungsdatum
1959-11-10
Fundstelle
BGBl I: 1959, 682
Zuletzt geändert durch
Art. 2 Abs. 6 G v. 12.8.2005 I 2354

Eingangsformel

Auf Grund der §§ 64, 65 des Bereinigungsgesetzes für deutsche Auslandsbonds vom 25. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 553) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

§ 1 Höhe der Verwaltungsabgabe

(1) Die Aussteller von Auslandsbonds haben als Verwaltungsabgabe für das Bereinigungsverfahren sieben vom Tausend des Bemessungsbetrags (Absätze 2, 3) zu entrichten. § 2 der Fünften Durchführungsverordnung vom 28. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 717) über die Verwaltungsabgabe für das Verfahren der Sammelanerkennung bleibt unberührt.

(2) Als Bemessungsbetrag gilt der Nennbetrag der ausgestellten Auslandsbonds unter Abzug

a) der Stücke, die bei Inkrafttreten des Gesetzes nach den Anleihebedingungen bereits getilgt waren;

b) der Stücke, die nach § 6 des Gesetzes als kraftlos gelten;

c) der Stücke, die durch Sammelanerkennung (§§ 13, 55 bis 58 des Gesetzes) anerkannt worden sind.

(3) Der nach Absatz 2 errechnete Nennbetrag ist vorbehaltlich des Satzes 2 nach folgenden Sätzen in Deutsche Mark umzurechnen:

    • 100 hfl.

    • =

    • 110,80 DM

    • 100 sfrs.

    • =

    • 96,80 DM

    • 1 Pfund

    • =

    • 11,80 DM

    • 1 $

    • =

    • 4,20 DM.

Für Auslandsbonds, die eine auf Goldbasis beruhende oder mit Goldklausel versehene Schuld verbriefen, sind folgende Umrechnungssätze anzuwenden:

    • 100 hfl.

    • =

    • 168,80 DM

    • 1 Pfund

    • =

    • 20,40 DM.

§ 2 Anrechnung früherer Leistungen

Auf die Verwaltungsabgabe nach § 1 werden die Beträge angerechnet, die als Abschlag auf die Verwaltungsabgabe für das Bereinigungsverfahren nach § 1 der Fünften Durchführungsverordnung vom 28. Juli 1953 geleistet worden sind.

§ 3 Erhebung der Verwaltungsabgabe

(1) Über die nach den §§ 1, 2 zu entrichtenden Beträge erläßt das Amt für Wertpapierbereinigung gegen die Aussteller einen Zahlungsbescheid. Für die Zustellung des Zahlungsbescheids gelten die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes.

(2) Die Zahlungen sind innerhalb eines Monats nach Zustellung des Zahlungsbescheids an die Bundeshauptkasse zu leisten. Ein Drittel der entrichteten Beträge ist von der Bundeshauptkasse unverzüglich an das Land abzuführen, in dem der Aussteller seinen Sitz hat.

(3) Die von den Ausstellern zu entrichtenden Beträge werden auf Antrag des Amtes für Wertpapierbereinigung durch die Finanzämter nach den Vorschriften der Abgabenordnung und ihrer Nebengesetze beigetrieben.

(4) Den Ausstellern stehen gegen den Zahlungsbescheid Rechtsmittel nach den Vorschriften über das Berufungsverfahren der Abgabenordnung zu. Über den Einspruch entscheidet das Amt für Wertpapierbereinigung. Die Zuständigkeit der Finanzgerichte bestimmt sich nach dem Sitz der Aussteller.

(5) Die allgemeinen Vorschriften des Zweiten Teils der Abgabenordnung gelten sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 4 Befreiungen

Der Bund, die Länder sowie die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden sind von den Zahlungen nach § 1 befreit.

§ 5 Land Berlin

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 78 des Bereinigungsgesetzes für deutsche Auslandsbonds auch im Land Berlin.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.