Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Sechsundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG§172DV 46)

Ausfertigungsdatum
2004-11-11
Fundstelle
BGBl I: 2004, 3070

Eingangsformel

Auf Grund des § 172 Abs. 4 des Bundesentschädigungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 84 Nr. 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, und auf Grund des Artikels V Nr. 5 Abs. 1 des BEG-Schlussgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2003

(1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädigungsausgaben nach Abzug der damit zusammenhängenden Einnahmen) haben im Rechnungsjahr 2003 betragen - jeweils gerundet -:

      • in den Ländern (außer Berlin)
    • 458.086.045 Euro,

      • in Berlin
    • 51.271.007 Euro,

  • *


      • insgesamt
    • 509.357.052 Euro.

(2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädigungsaufwendungen beträgt - jeweils gerundet -:

      • in den Ländern (außer Berlin)
    • 229.043.022 Euro,

      • in Berlin
    • 30.762.604 Euro,

  • *


      • insgesamt
    • 259.805.626 Euro.

Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betragen - jeweils gerundet -:

      • in Nordrhein-Westfalen
    • 66.655.235 Euro,

      • in Bayern
    • 45.731.607 Euro,

      • in Baden-Württemberg
    • 39.418.538 Euro,

      • in Niedersachsen
    • 29.473.551 Euro,

      • in Hessen
    • 22.462.305 Euro,

      • in Rheinland-Pfalz
    • 14.961.085 Euro,

      • in Schleswig-Holstein
    • 10.401.654 Euro,

      • im Saarland
    • 3.916.276 Euro,

      • in Hamburg
    • 6.396.823 Euro,

      • in Bremen
    • 2.443.701 Euro,

      • in Berlin
    • 7.690.651 Euro,

  • *


      • insgesamt
    • 249.551.426 Euro.

(3) Der Bund erstattet an die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge - jeweils gerundet -:

    • -

    • an Nordrhein-Westfalen

    • 47.246.070 Euro,

    • -

    • an Bayern

    • 55.353.497 Euro,

    • -

    • an Hessen

    • 20.114.262 Euro,

    • -

    • an Rheinland-Pfalz

    • 124.725.972 Euro,

    • -

    • an Berlin

    • 43.580.356 Euro,

  • * *


    • -

    • insgesamt

    • 291.020.157 Euro.

(4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab - jeweils gerundet -:

    • -

    • Baden-Württemberg

    • 8.596.204 Euro,

    • -

    • Niedersachsen

    • 8.427.647 Euro,

    • -

    • Schleswig-Holstein

    • 8.569.578 Euro,

    • -

    • Saarland

    • 2.139.919 Euro,

    • -

    • Hamburg

    • 2.130.457 Euro,

    • -

    • Bremen

    • 1.350.726 Euro,

  • *


    • -

    • insgesamt

    • 31.214.531 Euro.

(5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Was ist Bundesgit?

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Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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