Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Dreiundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG§172DV 53)

Ausfertigungsdatum
2011-10-05
Fundstelle
BGBl I: 2011, 2056

Eingangsformel

Auf Grund des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes, der durch Artikel 84 Nummer 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel V Nummer 5 Absatz 1 des BEG-Schlussgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2010

(1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädigungsausgaben nach Abzug der damit zusammenhängenden Einnahmen) betrugen im Rechnungsjahr 2010 – jeweils gerundet –:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 302 840 804 Euro,

    • in Berlin

    • 27 212 955 Euro,

    • insgesamt

    • 330 053 759 Euro.

(2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädigungsaufwendungen beträgt – jeweils gerundet –:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 151 420 402 Euro,

    • in Berlin

    • 16 327 773 Euro,

    • insgesamt

    • 167 748 175 Euro.

Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betragen – jeweils gerundet –:

    • in Nordrhein-Westfalen

    • 43 162 846 Euro,

    • in Bayern

    • 30 304 935 Euro,

    • in Baden-Württemberg

    • 26 007 616 Euro,

    • in Niedersachsen

    • 19 160 843 Euro,

    • in Hessen

    • 14 672 805 Euro,

    • in Rheinland-Pfalz

    • 9 688 100 Euro,

    • in Schleswig-Holstein

    • 6 852 620 Euro,

    • im Saarland

    • 2 463 986 Euro,

    • in Hamburg

    • 4 314 042 Euro,

    • in Bremen

    • 1 595 848 Euro,

    • in Berlin

    • 4 081 943 Euro,

    • insgesamt

    • 162 305 584 Euro.

(3) Der Bund erstattet den Ländern, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge – jeweils gerundet –:

    • Nordrhein-Westfalen

    • 26 314 391 Euro,

    • Bayern

    • 38 104 261 Euro,

    • Hessen

    • 15 322 896 Euro,

    • Rheinland-Pfalz

    • 85 618 734 Euro,

    • Berlin

    • 23 131 012 Euro,

    • insgesamt

    • 188 491 294 Euro.

(4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab – jeweils gerundet –:

    • Baden-Württemberg

    • 4 591 728 Euro,

    • Niedersachsen

    • 5 934 621 Euro,

    • Schleswig-Holstein

    • 5 832 496 Euro,

    • Saarland

    • 1 293 509 Euro,

    • Hamburg

    • 2 097 971 Euro,

    • Bremen

    • 992 794 Euro,

    • insgesamt

    • 20 743 119 Euro.

(5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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