Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Vierundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG§172DV 54)

Ausfertigungsdatum
2012-10-26
Fundstelle
BGBl I: 2012, 2276

Eingangsformel

Auf Grund des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes, der durch Artikel 84 Nummer 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel V Nummer 5 Absatz 1 des BEG-Schlussgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2011

(1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädigungsausgaben nach Abzug der mit diesen Ausgaben zusammenhängenden Einnahmen) betrugen im Rechnungsjahr 2011 – jeweils gerundet –:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 288 270 450 Euro,

    • in Berlin

    • 25 620 050 Euro,

    • insgesamt

    • 313 890 500 Euro.

(2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädigungsaufwendungen beträgt – jeweils gerundet –:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 144 135 225 Euro,

    • in Berlin

    • 15 372 030 Euro,

    • insgesamt

    • 159 507 255 Euro.

Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betragen – jeweils gerundet –:

    • in Nordrhein-Westfalen

    • 40 994 916 Euro,

    • in Bayern

    • 28 908 734 Euro,

    • in Baden-Württemberg

    • 24 774 093 Euro,

    • in Niedersachsen

    • 18 196 023 Euro,

    • in Hessen

    • 13 984 323 Euro,

    • in Rheinland-Pfalz

    • 9 190 441 Euro,

    • in Schleswig-Holstein

    • 6 519 264 Euro,

    • im Saarland

    • 2 329 890 Euro,

    • in Hamburg

    • 4 126 209 Euro,

    • in Bremen

    • 1 516 345 Euro,

    • in Berlin

    • 3 843 007 Euro,

    • insgesamt

    • 154 383 245 Euro.

(3) Der Bund erstattet den Ländern, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge – jeweils gerundet –:

    • Nordrhein-Westfalen

    • 24 780 861 Euro,

    • Bayern

    • 35 633 969 Euro,

    • Hessen

    • 14 550 170 Euro,

    • Rheinland-Pfalz

    • 82 226 285 Euro,

    • Berlin

    • 21 777 042 Euro,

    • insgesamt

    • 178 968 327 Euro.

(4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab – jeweils gerundet –:

    • Baden-Württemberg

    • 3 825 563 Euro,

    • Niedersachsen

    • 5 710 628 Euro,

    • Schleswig-Holstein

    • 5 561 994 Euro,

    • Saarland

    • 1 275 374 Euro,

    • Hamburg

    • 2 099 069 Euro,

    • Bremen

    • 988 444 Euro,

    • insgesamt

    • 19 461 072 Euro.

(5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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