Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEGDV 4)

Ausfertigungsdatum
1957-03-15
Fundstelle
BGBl I: 1957, 281

Eingangsformel

Auf Grund des § 182 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz) in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 559) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

§ 1

(1) Kosten, die den Versicherungseinrichtungen für ihre Mitwirkung nach § 182 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes entstehen, sind ihnen nach folgenden Pauschsätzen zu erstatten:

  1. bei Auskünften auf Grund einfacher Ermittlungen

    • 3 Deutsche Mark je Versicherungsschein;
  2. bei Auskünften auf Grund umfangreicher Ermittlungen oder mit versicherungstechnischen Berechnungen

    • 6 Deutsche Mark je Versicherungsschein;
  3. bei Auskünften mit versicherungstechnischen Berechnungen in besonders schwierigen Fällen mit nachweislich erhöhtem Kostenaufwand

    • 9 Deutsche Mark je Versicherungsschein.

(2) Bei Auskünften über die für den Berechtigten günstigere Entschädigung gemäß § 128 Abs. 3 und § 129 Abs. 3 des Bundesentschädigungsgesetzes erhöhen sich die Pauschsätze nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 jeweils um 3 Deutsche Mark.

§ 2

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 240 des Bundesentschädigungsgesetzes auch im Land Berlin; sie gilt nicht im Saarland.

§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1956 in Kraft.

(2) Soweit vor der Verkündung dieser Verordnung Kosten nach der Bekanntmachung des Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 19. Februar 1954 (Bundesanzeiger Nr. 37 vom 23. Februar 1954) erstattet worden sind, behält es hierbei sein Bewenden.

Schlußformel

Der Bundesminister für Wirtschaft

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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