Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BeschNeuRG)

Ausfertigungsdatum
1999-03-24
Fundstelle
BGBl I: 1999, 388

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

    • Artikel 1

    • Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

    • Artikel 2

    • Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

    • Artikel 3

    • Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

    • Artikel 4

    • Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

    • Artikel 5

    • Änderung des Rentenreformgesetzes 1999

    • Artikel 6

    • Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

    • Artikel 7

    • Änderung des Nachweisgesetzes

    • Artikel 8

    • Änderung des Altersteilzeitgesetzes

    • Artikel 9

    • Änderung des Bundessozialhilfegesetzes

    • Artikel 10

    • Änderung des Einkommensteuergesetzes

    • Artikel 11

    • Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

    • Artikel 12

    • Änderung des KVLG 1989

    • Artikel 13

    • Änderung der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung

    • Artikel 14

    • Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

    • Artikel 15

    • Änderung der Beitragseinzugs- und Meldevergütungsverordnung

    • Artikel 16

    • Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

    • Artikel 17

    • Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

    • Artikel 18

    • Bericht der Bundesregierung

    • Artikel 19

    • Inkrafttreten

(XXXX) Art 1 bis 16 (weggefallen)

Art 17 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art 18 Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen und gibt gegebenenfalls Vorschläge für seine Weiterentwicklung ab.

Art 19 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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