Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen von Beschäftigten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Angelegenheiten nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes sowie des Kindergeldes (BGRWidAnO 2011)

Ausfertigungsdatum
2011-10-12
Fundstelle
BGBl I: 2011, 2092

I.

Nach § 126 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) die Befugnis übertragen, über Widersprüche von Beschäftigten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe gegen Verwaltungsakte sowie die Ablehnung eines Anspruchs in Angelegenheiten nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes sowie in Kindergeldangelegenheiten zu entscheiden, soweit sie zum Erlass des Verwaltungsaktes oder die Ablehnung des Anspruchs zuständig war.

II.

Nach § 127 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird der Bundesnetzagentur die Vertretung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Beschäftigten der in Abschnitt I bezeichneten Einrichtung in Angelegenheiten nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes übertragen. Entsprechendes gilt für Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit in Kindergeldangelegenheiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.

III.

Diese Anordnung ist hinsichtlich der besoldungsrechtlichen Angelegenheiten mit Wirkung vom 1. Oktober 2011, hinsichtlich der Kindergeldangelegenheiten mit Wirkung vom 1. Januar 2012 anzuwenden. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen von Beschäftigten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Angelegenheiten nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 194) außer Kraft.

Schlussformel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.