Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über die Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen (DüBV)

Ausfertigungsdatum
2003-08-28
Fundstelle
BGBl I: 2003, 1789
Zuletzt geändert durch
Art. 3 § 12 G v. 13.12.2007 I 2930

Eingangsformel

Auf Grund des § 7 des Düngemittelgesetzes vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134), der durch Artikel 4 Nr. 4 des Gesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:

§ 1 Errichtung und Aufgaben des Beirats

(1) Beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ein Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen (Beirat) errichtet.

(2) Der Beirat berät das Bundesministerium in Düngungsfragen durch gutachtliche Stellungnahmen und ist in seiner Tätigkeit unabhängig.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Der Beirat setzt sich aus zehn Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, die auf folgenden Fachgebieten tätig sind:

  1. drei Mitglieder auf dem Fachgebiet Pflanzenernährung, von denen eines der Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, angehört,

  2. zwei Mitglieder auf dem Fachgebiet Pflanzenbau oder Bodenkunde,

  3. ein Mitglied auf dem Fachgebiet Ökologischer Landbau,

  4. ein Mitglied auf dem Fachgebiet Düngemittelanalytik,

  5. ein Mitglied auf dem Fachgebiet Toxikologie, das dem Bundesinstitut für Risikobewertung angehört,

  6. ein Mitglied auf dem Fachgebiet Ökotoxikologie,

  7. ein Mitglied auf dem Fachgebiet Umwelt- und Tierhygiene.

(2) Die Mitglieder des Beirats werden vom Bundesministerium für fünf Jahre berufen.

(3) Die Mitgliedschaft im Beirat endet vorzeitig, wenn

  1. ein Mitglied als Hochschullehrer entpflichtet wird,

  2. ein für die Berufung in den Beirat maßgebendes Beamten- oder Angestelltenverhältnis eines Mitglieds endet,

  3. ein Mitglied im Rahmen eines bestehenden Beamten- oder Angestelltenverhältnisses mit Aufgaben betraut wird, die nicht für die Berufung maßgebend waren.

Die Mitglieder können ihr Ausscheiden aus dem Beirat gegenüber dem Bundesministerium jederzeit schriftlich erklären.

(4) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, beruft das Bundesministerium für die verbleibende Berufungsdauer ein Ersatzmitglied.

(5) Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Notwendige Reisekosten werden auf Antrag nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Bundes vom 9. November 1981 (GMBl. S. 515) in der jeweils geltenden Fassung erstattet.

§ 3 Vorsitz, Geschäftsführung, Geschäftsordnung

(1) Der Beirat wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der Stimmen jeweils ein Mitglied in den Vorsitz und in den stellvertretenden Vorsitz.

(2) Die Geschäftsführung des Beirats liegt beim Bundesministerium, das Dritte mit dieser Aufgabe beauftragen kann.

(3) Die Sitzungstermine des Beirats werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium festgesetzt.

(4) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese und deren Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums.

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

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