Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012 (ERPWiPlanG 2012)

Ausfertigungsdatum
2011-12-05
Fundstelle
BGBl I: 2011, 2465

§ 1

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012, der diesem Gesetz beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP- Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

  • *
    • 491 528 000 Euro

    *

festgestellt.

§ 2

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

§ 3

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

§ 4

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1 116 Millionen Euro zu Lasten des ERP- Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP- Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

§ 5

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

§ 6

Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP- Wirtschaftsplangesetzes 2013.

§ 7

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

(XXXX) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2467 - 2480)

    • Kapitel 1 (Ausgaben):

    • Investitionsfinanzierung

    • Kapitel 2 (Ausgaben):

    • Sonstige Ausgaben

    • Kapitel 3 (Einnahmen):

    • Einnahmen

    • Anlage 1:

    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

    • Anlage 2:

    • Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2010

    • Anlage 3:

    • Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Kap. 1

    • Titel und Funktion

    • Zweckbestimmung

    • Betrag für 2012 1 000 €

    • Betrag für 2011 1 000 €

    • Ist-Ergebnis 2010 1 000 €

    • 1

    • 2

    • 3

    • 4

    • 5

  • *

    • Ausgaben

    * * *

    • 892 01-691

    • Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft

    • 29 100

    • 17 100

    • 15 939

  • *

    • Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW- refinanzierten Darlehen eingesetzt.

    * * *

  • *

    • Verpflichtungsermächtigung

    • 292 400 T€

    * * *

  • *

    • davon fällig:

    * * * *

  • *

    • Jahr 2013 bis zu

    • 44 000 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2014 bis zu

    • 48 800 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2015 bis zu

    • 44 200 T€

    * * *

  • *

    • in künftigen Haushaltsjahren

    • 155 400 T€

    * * *

  • *

    • Haushaltsvermerk:

    * * *

  • *

    • 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01.

    * * *

  • *

    • 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Einsparungen bei den Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden.

    * * *

    • 682 01-691

    • Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung

    • 73 100

    • 101 900

    • 200 521

  • *

    • Verpflichtungsermächtigung

    • 130 000 T€

    * * *

  • *

    • davon fällig:

    * * * *

  • *

    • Jahr 2013 bis zu

    • 14 300 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2014 bis zu

    • 14 300 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2015 bis zu

    • 14 300 T€

    * * *

  • *

    • in künftigen Haushaltsjahren

    • 87 100 T€

    * * *

  • *

    • Haushaltsvermerk:

    * * *

  • *

    • 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden.

    * * *

  • *

    • 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01.

    * * *

    • 683 01-691

    • Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2011 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung

    • 221 400

    • 202 400

    • 104 940

  • *

    • Verpflichtungsermächtigung

    • 1 054 200 T€

    * * *

  • *

    • davon fällig:

    * * * *

  • *

    • Jahr 2013 bis zu

    • 210 900 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2014 bis zu

    • 185 500 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2015 bis zu

    • 159 800 T€

    * * *

  • *

    • in künftigen Haushaltsjahren

    • 498 000 T€

    * * *

  • *

    • Haushaltsvermerk:

    * * *

  • *

    • 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden.

    * * *

  • *

    • 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01.

    * * *

    • 682 02-330

    • Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende

    • 100 000

    • 85 000

    • 29 691

  • *

    • Verpflichtungsermächtigung

    • 497 000 T€

    * * *

  • *

    • davon fällig:

    * * * *

  • *

    • Jahr 2013 bis zu

    • 100 000 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2014 bis zu

    • 100 000 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2015 bis zu

    • 97 000 T€

    * * *

  • *

    • in künftigen Haushaltsjahren

    • 200 000 T€

    * * *

  • *

    • Haushaltsvermerk:

    * * *

  • *

    • Die Ausgaben sind übertragbar.

    * * *

    • 681 02-029

    • Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch- amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland

    • 2 600

    • 2 600

    • 2 476

  • *

    • Haushaltsvermerk:

    * * *

  • *

    • 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.

    * * *

  • *

    • 2. Die Ausgaben sind übertragbar.

    * * *

## Investitionsfinanzierung

    • Erläuterungen
    • 6
  • *

## Zu Tit. 892 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6,15 Mrd. € zinsbegünstigt werden:

    • a)

    • Vorhaben in regionalen Fördergebieten

    • 450 Mio. €

    • b)

    • Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen

    • 3 400 Mio. €

    • c)

    • Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften

    • 100 Mio. €

    • d)

    • Innovationen

    • 1 000 Mio. €

    • e)

    • Exportfinanzierung

    • 1 200 Mio. €

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:

a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.

c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.

d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.

e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 682 01

Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenommenen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 130 Mio. €, davon fällig:

    • Jahr 2013 bis zu

    • 14,3 Mio. €

    • Jahr 2014 bis zu

    • 14,3 Mio. €

    • Jahr 2015 bis zu

    • 14,3 Mio. €

    • in künftigen Haushaltsjahren

    • 87,1 Mio. €

Zu Tit. 683 01

Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2011.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 054,2 Mio. €, davon fällig:

    • Jahr 2013 bis zu

    • 210,9 Mio. €

    • Jahr 2014 bis zu

    • 185,5 Mio. €

    • Jahr 2015 bis zu

    • 159,8 Mio. €

    • in künftigen Haushaltsjahren

    • 498,0 Mio. €

Zu Tit. 682 02

Der Ansatz dient u. a. der anteiligen Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP- Teil) beträgt zum 31. Dezember 2010 rund 253 Mio. €, davon sind zum 31. Dezember 2010 rund 120 Mio. € ausgezahlt. Weitere Kooperationsprojekte sind der Mikrokreditfonds, eine Mikromezzaninfazilität, der ERP-Startfonds, Beteiligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 497 Mio. €, davon fällig:

    • Jahr 2013 bis zu

    • 100 Mio. €

    • Jahr 2014 bis zu

    • 100 Mio. €

    • Jahr 2015 bis zu

    • 97 Mio. €

    • in künftigen Haushaltsjahren

    • 200 Mio. €

Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar

– 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,

– 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,

– 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch- amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Kap. 1

    • Titel und Funktion

    • Zweckbestimmung

    • Betrag für 2012 1 000 €

    • Betrag für 2011 1 000 €

    • Ist-Ergebnis 2010 1 000 €

    • 1

    • 2

    • 3

    • 4

    • 5

    • 681 03-029

    • Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung

    • 3 600

    • 3 600

    • 1 972

  • *

    • Verpflichtungsermächtigung

    • 5 100 T€

    * * *

  • *

    • davon fällig:

    * * * *

  • *

    • Jahr 2013 bis zu

    • 1 500 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2014 bis zu

    • 1 300 T€

    * * *

  • *

    • Jahr 2015 bis zu

    • 1 300 T€

    * * *

  • *

    • in künftigen Haushaltsjahren

    • 1 000 T€

    * * *

  • *

    • Haushaltsvermerk:

    * * *

  • *

      1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.

    * * *

  • *

      1. Die Ausgaben sind übertragbar.

    * * *

    • 870 01-680

    • Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

    • 1 000

    • 1 000

    • 0

  • *

    • Haushaltsvermerk:

    * * *

  • *

    • Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.

    * * *

  • *

    • Gesamtsumme Investitionsfinanzierung

    • 430 800

    • 413 600

    *

  • *

    • Abschluss

    * * *

  • *

    • Zuweisungen und Zuschüsse

    • 6 200

    • 6 200

    *

  • *

    • Ausgaben für Investitionen

    • 424 600

    • 407 400

    *

  • *

    • Gesamtsumme Investitionsfinanzierung

    • 430 800

    • 413 600

    *

## Investitionsfinanzierung

    • Erläuterungen
    • 6
  • *

## Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2013 bis 2016, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2010 rund 763 Mio. €.

Kap. 2

    • Titel und Funktion

    • Zweckbestimmung

    • Betrag für 2012 1 000 €

    • Betrag für 2011 1 000 €

    • Ist-Ergebnis 2010 1 000 €

    • 1

    • 2

    • 3

    • 4

    • 5

  • *

    • Sonstige Ausgaben

    * * *

    • 531 01-013

    • Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens

    • 750

    • 750

    • 367

    • 575 01-680

    • Zinsaufwendungen

    • 1 000

    • 1 000

    • 23

    • 671 01-680

    • Bearbeitungsgebühren

    • 50

    • 50

    • 0

    • 595 01-062

    • Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012

    • 0

    • 697 01-389

    • Ausgleich von Liquiditätszuflüssen

    • 58 928

    • 132 713

    • 36 525

  • *

    • Summe Sonstige Ausgaben

    • 60 728

    • 134 513

    *

  • *

    • Abschluss

    * * *

  • *

    • Sonstige Ausgaben

    • 60 728

    • 134 513

    *

  • *

    • Zinskosten

    *

  • *

    • Gesamtsumme Sonstige Ausgaben

    • 60 728

    • 134 513

    *

## Sonstige Ausgaben

    • Erläuterungen
    • 6
  • *

## Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP- Sondervermögens auch im Internet informiert wird.

Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.

Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorgesehen.

Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

Zu Tit. 595 01

Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

Zu Tit. 697 01

Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP- Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.

Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.

Kap. 3

    • Titel und Funktion

    • Zweckbestimmung

    • Betrag für 2012 1 000 €

    • Betrag für 2011 1 000 €

    • Ist-Ergebnis 2010 1 000 €

    • 1

    • 2

    • 3

    • 4

    • 5

  • *

    • Einnahmen

    * * *

    • 119 99-680

    • Vermischte Einnahmen

    • 79

    • 141 02-680

    • Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

    • 0

    • 162 01-691

    • Erträge aus Vermögen

    • 401 351

    • 406 813

    • 501 236

    • 182 01-691

    • Tilgung von Darlehen

    • 30 077

    • 32 663

    • 28 378

    • 129 01-873

    • Einnahmen aus Vermögen

    • 52 337

    • 29 691

  • *

    • Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden.

    * * *

    • 231 01-699

    • Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

    • 60 100

    • 56 300

    • 55 920

  • *

    • a) ERP-Innovationsprogramm: b) Sonderfonds Energieeffizienz: c) ERP-Startfonds:

    • 42 780 T€ 8 320 T€ 9 000 T€

    * * *

  • *

    • Haushaltsvermerk:

    * * *

  • *

    • Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen) sowie des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01.

    * * *

    • 325 02-928

    • Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW

    • 0

  • * *

    • Gesamteinnahmen

    • 491 528

    • 548 113

    *

  • *

    • Abschluss

    * * *

  • *

    • Verwaltungseinnahmen

    *

  • *

    • Übrige Einnahmen

    • 491 528

    • 548 113

    *

  • * *

    • Gesamteinnahmen

    • 491 528

    • 548 113

    *

## Einnahmen

    • Erläuterungen
    • 6
  • *

## Zu Tit. 119 99

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

Zu Tit. 162 01

Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

    • a)

    • Vergütung KfW-Förderrücklage

    • 205 204 T€

    • b)

    • Verzinsung Nachrangkapital

    • 146 096 T€

    • c)

    • Erträge aus Darlehen an Unternehmen

    • 49 941 T€

    • d)

    • Sonstige

    • 110 T€

    • Summe

    • 401 351 T€

Diese Erträge werden mit einem Anteil von rund 329,8 Mio. € für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund 40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.

Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP- Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.

Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

    • Landesbank Berlin/IBB

    • 94 T€

    • Unternehmen

    • 29 983 T€

    • Summe

    • 30 077 T€

Zu Tit. 129 01

Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben in Kapitel 1. Dieser Titel wird so lange als Leertitel geführt, wie die übrigen Einnahmen ausreichen.

Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP- Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.

Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.

Abschluss

    • Kap.

    • Bezeichnung

    • Einnahmen

    • Ausgaben

    • davon entfallen auf

    • sonstige Ausgaben

    • Zinskosten

    • Zuweisungen und Zuschüsse

    • Investitionen

    • 1 000 €

    • 1 000 €

    • 1 000 €

    • 1 000 €

    • 1 000 €

    • 1 000 €

    • 1

    • Investitions- und Exportfinanzierung

    • 401 351

    • 491 528

    • 60 728

    • 6 200

    • 424 600

    • 2

    • Sonstige Ausgaben/ Einnahmen

    • 90 177

    * * * * *

  • * *

    • 491 528

    • 491 528

    • 60 728

    • 6 200

    • 424 600

  • * * *

## Anlage 1

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

    • Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig)

    • Ausgaben- soll 2012

    • a) Bis einschl. 31.12.2010 eingegangene Verpflichtungen b) VE 2011 c) VE 2012

    • davon fällig

    • 2013

    • 2014

    • 2015

    • 2016 ff.

    • in Mio. €
    • 1

    • 2

    • 3

    • 4

    • 5

    • 6

    • 7

    • 892 01

    • Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung

    • 29,1

    • a)

  • * * *

    • b)

  • * * *

    • c)

    • 292,400

    • 44,000

    • 48,800

    • 44,200

    • 155,400

    • 682 01

    • Kosten der Zwischenfinanzierung

    • 73,1

    *

    • 683 01

    • Förderkosten

    • 221,4

    • a)

  • * * *

    • b)

  • * * *

    • c)

    • 1 054,200

    • 210,900

    • 185,500

    • 159,800

    • 498,000

    • 682 02

    • Kooperationsprojekte

    • 100

    • a)

    • 93,000

    • 93,000

  • * * *

    • b)

    • 100,000

    • 25,000

    • 25,000

    • 25,000

    • 25,000

  • * * *

    • c)

    • 497,000

    • 100,000

    • 100,000

    • 97,000

    • 200,000

    • 681 02

    • Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen

    • 2,6

    • a)

    • 0,520

    • 0,520

  • * * *

    • b)

    • 6,240

    • 2,080

    • 2,600

    • 1,560

  • * * *

    • c)

    • 681 03

    • Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung

    • 3,6

    • a)

    • 1,540

    • 1,115

    • 0,275

    • 0,150

  • * * *

    • b)

    • 5,100

    • 1,500

    • 1,300

    • 1,300

    • 1,000

  • * * *

    • c)

    • 5,100

    • 1,500

    • 1,300

    • 2,300

  • *

    • Summe

    • 429,8

    • a)

    • 95,060

    • 1,635

    • 0,275

    • 0,150

    • 93,000

  • * * *

    • b)

    • 111,340

    • 28,580

    • 28,900

    • 27,860

    • 26,000

  • * * *

    • c)

    • 1 848,700

    • 354,900

    • 335,800

    • 302,300

    • 855,700

  • * * * *

    • 2 055,100

    • 385,115

    • 364,975

    • 330,310

    • 974,700

Anlage 2

Nachweisung des ERP-Sondervermögens

Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

Aktiva:

  • * *

    • Stand am 31.12.2010

    • Stand am 31.12.2009

  • * *

    • A.

    • Bankguthaben

    • 1 766 330 075

    • 1 714 197 208

  • *

    • KfW-Nachrangdarlehen

    • 3 246 588 990

    • 3 246 588 990

    • B.

    • Darlehensforderungen

    • 132 308 480

    • 113 164 855

    • C.

    • Sonstige Forderungen

    • 38 078 719

    • 113 181

  • *

    • Zins- und Provisionsforderungen

    • 38 058 198

    • 50 266

  • *

    • Tilgungsforderungen

    • 20 522

    • 62 915

    • D.

    • Beteiligungen

    * *

  • *

    • Kreditanstalt für Wiederaufbau

    • 1 082 876 331

    • 1 082 876 331

  • *

    • KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens

    • 977 034 530

    • 892 828 078

  • *

    • Kapitalrücklage II

    • 1 000 000 000

    • 1 000 000 000

  • *

    • Gesonderte Kapitalrücklage

    • 614 280 731

    • 614 280 731

  • *

    • Erträge aus Kapitalrücklage

    • 429 589 841

    • 177 669 158

  • *

    • ERP-Förderrücklage

    • 4 650 000 000

    • 4 650 000 000

  • *

    • Gesetzliche Rücklage der KfW

    • 603 096 122

    • 516 613 234

  • *

    • Sondergewinnrücklage

    • 0

    • 105 622 355

  • * * *

    • 14 540 183 820

    • 14 113 954 120

  • * * * * *

## nach dem Stand vom 31. Dezember 2010

Passiva:

  • * * * *

    • Stand am 31.12.2010

    • Stand am 31.12.2009

  • * * * *

    • A.

    • Rückstellungen

    • 380 000 000

    • 274 377 645

  • *

    • Vermögensabsicherung

    * * *

    • B.

    • Verbindlichkeiten

    • 0

    • 36 524 842

    • C.

    • Vermögen

    • 14 160 183 820

    • 13 803 051 633

  • * * * * * *

  • * * * *

    • 14 540 183 820

    • 14 113 954 120

  • * * * * * *

    • Verpflichtungen aus Gewährleistungen

    • 1 035 000 000

    • 616 000 000

Anlage 3

Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung

des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

In 2010 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP- Förderprogrammen ein Zusagevolumen von rd. 3,1 Mrd. EUR generiert, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 321,4 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2010 wie folgt vergütet:

• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,68 %. Die Erträge in Höhe von 217,7 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2010 verwendet.

• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe von insgesamt 103,7 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-SV zur Abdeckung der Förderlast des ERP-SV verwendet.

Der verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 42,4 Mio. EUR wurde zur
Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet
(4,4 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-SV (38,1 Mio. EUR)
gutgeschrieben.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-SV zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2010 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.