Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen zur Durchsetzung der EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt (EU-FahrgRSchGebV)

Ausfertigungsdatum
2012-12-20
Fundstelle
BGBl I: 2012, 2797

Eingangsformel

Auf Grund des § 8 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 7 des EU- Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2454) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

§ 1 Anwendungsbereich

Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt nach dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

  1. nach dem EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz,

  2. auf Grund des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes und

  3. nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 1).

§ 2 Gebühren

(1) Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung.

(2) Eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung kann gewährt werden, soweit die Festsetzung der nach Absatz 1 bestimmten Gebühr im Einzelfall unbillig wäre.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2798)

Gebühren für Amtshandlungen nach dem EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz

(EU-FahrgRSchG)

    • Gegenstand

    • Rechtsgrundlage

    • Gebühr

      1. Amtshandlungen gegenüber dem Beförderer, Reisevermittler, Reiseveranstalter oder Terminalbetreiber zur Feststellung eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 auf Grund eines Verdachtes, einer Beschwerde oder zum Zweck einer Stichprobe, wenn der Verdacht oder die Beschwerde vom Betroffenen verantwortlich veranlasst und ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde

    • § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3, Abs. 2 EU-FahrgRSchG

    • 200 Euro

      1. Amtshandlungen gegenüber dem Beförderer, Reisevermittler, Reiseveranstalter oder Terminalbetreiber zur Beseitigung oder Verhütung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010

    • § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 und Abs. 2 EU-FahrgRSchG

    • 300 Euro

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.