Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „100. Geburtstag Marion Gräfin Dönhoff“) (Münz10EuroBek 2009-09-04)

Ausfertigungsdatum
2009-09-04
Fundstelle
BGBl I: 2009, 3015

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 10-Euro- Gedenkmünze „100. Geburtstag Marion Gräfin Dönhoff“ prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt maximal 1,8 Millionen Stück, darunter maximal 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze.

Die Münze wird ab dem 30. November 2009 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Auf der Bildseite wird Marion Gräfin Dönhoff im Profil gezeigt. Die scharf geschnittene Silhouette erinnert sowohl an die alte als auch an die junge Gräfin. Das Profil spiegelt die Strenge und Konsequenz, aber auch die fast durchsichtige Zartheit ihrer Person wider. Ein für Marion Gräfin Dönhoff typischer Moment ist erfasst, in dem konzentriertes Zuhören und der Wille, etwas zu sagen und einzugreifen, in der Balance sind.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europa-Sterne, die Wertziffer mit der Euro- Bezeichnung sowie die Jahreszahl 2009 und das Münzzeichen J der Hamburgischen Münze.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„ * LIEBEN OHNE ZU BESITZEN * “.

Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Prof. Höpfner, Berlin.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. 2009, 3015)

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